Honorar
Seit dem 1. August 2004 bezieht Pfarrer Ernst Heller weder von der Kirchgemeinde Kriens noch von der Landeskirche der römisch-katholischen Zentralkonferenz ein festes Gehalt für seine diversen Dienstleistungen als Seelsorger wie Taufen, Trauungen oder Gottesdiensten aller Art ist er daher auf ein angemessenes Honorar angewiesen.
| Bezeichnung |
Spendenhonorar Privatpersonen |
Spendenhonorar Juristische Personen |
| • Taufe |
500.-- bis 1'000.-- |
auf
Anfrage
|
| • Trauung |
1'000.-- bis 2'000.-- |
auf
Anfrage |
| • Gottesdienste - Jahresgedächtnis - Trauergottesdienst mit Beisetzung - Liturgie-Feier |
500.-- bis 1'000.-- 800.-- bis 2'000.-- 500.-- bis 1'000.-- |
1'000.-- 1'200.-- bis 3'200.-- 2'000.-- bis 3'000.-- |
| • Haussegnung / Segnungen | 350.--
|
2'000.--
|
| • Privat- / Vereinsanlässe |
auf
Anfrage
|
auf
Anfrage
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| • Firmenfeste / -Anlässe | auf
Anfrage
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2'000.--
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| • PR-Anlässe |
auf
Anfrage
|
auf
Anfrage
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| • Diverse | auf
Anfrage
|
auf
Anfrage
|
- Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich Mehrwertsteuer:
- für die Schweiz in Schweizer Franken;
- für Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich in Euro.
- Die Preise verstehen sich für die Dauer eines halben Tages inklusive Reisezeit
- Zuschlag für die Dauer eines ganzen Tages 50%;
- Zuschlag für längere Dauer; auf Anfrage.
- Spesen
- Auto pro Kilometer 1 SFr. bzw. Euro;
- Bahn: Ticket 1. Klasse;
- Essenspauschale:
- Frühstück bei Reiseantritt vor 08 Uhr pauschal 20 SFr. bzw. Euro;
- Mittagessen bei Reisezeiten ab/von/bis 11 – 14 Uhr, pauschal 35 SFr. bzw. Euro;
- Abendessen bei Reisezeiten ab/von/bis 18 – 22 Uhr, pauschal 35 SFr. bzw. Euro;
- Hotelübernachtungen: nach Vereinbahrung.
- Stornierungsgebühren bis
- 60 Tage vor Anlass: keine;
- 30 Tage vor Anlass: 50%;
- danach 100 %.
Die Philipp Neri-Stiftung behält sich Preisänderungen vor.
[ Online-Anfrage/Antrag ] [ Download PDF ]












